gebühr

Auf Extrakosten für Duschen muss hingewiesen werden

Aus einem Urteil (Az. 6 U 1/08) des Oberlandesgerichts Karlsruhe geht hervor, dass Fitnessstudios nur dann eine Duschgebühr verlangen dürfen, wenn diese nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten in Angeboten explizit Erwähnung finden. Gerade die sog. Fitness-Discounter verlangen häufig derartige Gebühren, um einen Teil der Kosten zu decken. Bei der Neuanmeldung in einem Fitnessstudio sollte man sich als Kunde nicht scheuen, gezielt nach derartigen “versteckten” Kosten zu fragen. Nur so vermeidet man später unangenehme Überraschungen.

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Mittwoch, September 30th, 2009 Urteile 1 Kommentar

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